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Intensivpädagogische Förderung

"Als schwerstbehindert gelten Schüler und Schülerinnen, deren geistige Behinderung, Körperbehinderung oder Erziehungsschwierigkeit erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder bei denen zwei oder mehr der Behinderungen Blindheit, Gehörlosigkeit, anhaltend hochgradige Erziehungsschwierigkeit, geistige Behinderung und hochgradige Körperbehinderung vorliegen." (AO-SF § 15)

Schwerstbehinderte Schüler:innen haben zur personalen und dinglichen Umwelt einen basalen Zugang und bedürfen besonderer pädagogischer und therapeutischer Förderung, die gekennzeichnet ist durch:

  • Verbesserung und Stabilisierung der konstitutionellen Bedingungen
  • Pflegemaßnahmen z.B. beim Wickeln, regelmäßige Nahrungsaufnahme bzw. Anbahnung der Nahrungsaufnahme, Therapie
  • In-Gang-Setzen und Ausdifferenzierung von Wahrnehmung und ihrer Verarbeitung
  • spezielle Sportangebote (s.u., Schwimmen im Bewegungsbad), Therapie, MOVE...
  • Kontakte ermöglichen und erweitern, Beziehungen aufbauen, Dialoge ermöglichen
  • Unterricht in heterogenen Klassen, in denen Kontakte zu nicht schwerstbehinderten Schülerinnen entstehen, individuelle Einzelförderung oder Förderung in Kleingruppen, Kommunikationsförderung (Blickkontakte, einfache Lautäußerungen, Unterstützte Kommunikation)
  • Abbau von Passivität, Anbahnung und Entfaltung von selbstbestimmten Aktivitäten
  • Teilnahme an allen Aktivitäten der Klasse, spezielle Angebote zur Aktivierung (Musik, Snoezelen, Sport, Schwimmen, Massage etc.)
  • Entwickeln und Verwirklichen von Bedürfnissen und Interessen
  • Förderung und Anerkennung der Individualität

Voraussetzung für die individuell angemessene Förderung ist eine umfangreiche Eingangsdiagnostik (E-Klasse) und eine begleitende Diagnostik. Aus einer Vielzahl von Konzepten zur Förderung schwerstbehinderter Schüler:innen wird das individuell Relevante herausgesucht und angeboten.