Liboriusschule

LWL Förderschule

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Beratung - Elternarbeit

Beratung der Eltern vor der Einschulung

Die Schule bietet vor der Einschulung einen Beratungstermin an, an dem alle Fragen, die mit der Einschulung und Beschulung an der Liboriusschule zusammenhängen mit den Erziehungsberechtigten des körperbehinderten Kindes besprochen werden. In der Regel ist das Kind bei diesem Erstkontakt anwesend. Der Schulleiter stellt die Schule vor und informiert über die organisatorischen und pädagogischen Fragen, während die leitende Therapeutin Fragen zur Therapie und evtl. Hilfsmittelversorgung beantwortet.

Beratung durch das Klassenteam

Hat das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der körperlichen oder motorischen Entwicklung (§§ 7 und 10 AO-SF) und wird es nach Erstellung eines entsprechenden Gutachtens von den Erziehungsberechtigten an der Schule angemeldet, übernimmt die Beratung der Schülerinnen und der Erziehungsberechtigten das zuständige Klassenteam. Damit das Klassenteam eine optimale Förderung und Beratung gewährleisten kann, ist es notwendig mit den Eltern regelmäßig im Austausch zu stehen. Dieser Austausch kann u.a. erfolgen über: Kontaktheft, Telefonate, Besuche in der Schule, Elternsprechtage, Klassenpflegschaft / Schulpflegschaft, Hausbesuche, Fachkonferenzen, Elternstammtisch.

Elternsprechtage

Die Schule bietet zwei Elternsprechtage pro Schuljahr an:

1. Elternsprechtag ==> im Januar
2. Elternsprechtag ==> in der Woche vor den Sommerferien

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Besprechungstermin mit den Lehrerinnen und Therapeutinnen zu vereinbaren.

Beratung und berufliche Eingliederung

Schon frühzeitig wird von Seiten der Schule die berufliche Eingliederung der Schülerinnen mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Der zuständige Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Paderborn steht während des 1. Elternsprechtages im Schuljahr den Eltern und Schülerinnen zur Beratung in der Schule zur Verfügung. Eltern, deren Söhne und Töchter im Anschluss an den Schulbesuch in die WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) eingegliedert werden, müssen spätestens 1/2 Jahr vor Vollendung der Schulpflicht einen Antrag auf Aufnahme in die WfbM stellen. Schülerinnen, die außerhalb der WfbM beruflich eingegliedert werden können, müssen schon 1 1/2 Jahre vorher Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Die KollegInnen der Abschlussstufe bereiten Schülerinnen und Eltern im Rahmen des Schülerinnenbetriebspraktikums auf den Besuch der WfbM vor.

Beratung bei Wechsel des Förderortes

Um in dieser Situation qualifiziert beraten zu können, informieren sich die abgebenden Lehrerinnen an der eventuell aufnehmenden Schule, z. B. durch Hospitationen. Besteht von Seiten der Kolleginnen anderer Schulen Beratungsbedarf, so können Gespräche mit der Schulleitung und Hospitationen an der Liboriusschule vereinbart werden.

Beratung durch den Schularzt

Der vom Gesundheitsamt bestellte Amtsarzt kann zu Fragen der Gesundheit, medizinischen Fragen und zum Schülerinnenspezialverkehr konsultiert werden. In regelmäßigen Abständen kommt der ärztlicher Berater zu Visiten in die Schule um in Fragen der Beförderung eine ärztliche Stellungnahme abzugeben.

Schuleigenes Beratungskonzept

Weiterer Beratungsbedarf zeichnet sich in folgenden Bereichen ab:

  • Schülerinnen / Lehrerinnen
  • Erziehungsberechtigte/Lehrerinnen
  • Schülerinnen /Schülerinnen
  • Teamberatung, d. h. kollegiale Beratung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Schule verfügen über Basiskompetenzen in Beratung und Gesprächsführung, die fortlaufend weiterentwickelt werden müssen. Zudem gibt es Beratungsbedarf in speziellen Bereichen (siehe oben). Dieser kann besser durch besonders geschulte Beratungslehrerinnen abgedeckt werden, die es in den nächsten Jahren zu qualifizieren gilt.