Liboriusschule

LWL Förderschule

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Sekundarstufe I - Abschlussstufe

Die Abschlussstufe (AST) umfasst die voraussichtlich letzten drei Schulbesuchsjahre. In diesem Abschnitt wird die nachschulische Situation für unsere Schülerinnen greifbarer. Die beruflichen und gesellschaftlichen Perspektiven nehmen folglich eine zentrale Rolle in den Unterrichtsinhalten ein. Die weitaus meisten Schülerinnen unserer Schule treten nach der Schulzeit kein berufliches Ausbildungsverhältnis an, sondern üben eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen aus. Darüber hinaus stellt der private Bereich (Wohnen, Freizeit...) besondere Anforderungen.

Aufgabe aller Schulen, und somit auch der Förderschule für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ist es, den Schülerinnen für ihr Leben Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, sich den Anforderungen an einem Arbeitsplatz und in der Gesellschaft stellen zu können. Es muss also ermöglicht werden, trotz der oben dargestellten Ausgangslage ein Leben in möglichst großer Selbständigkeit zu führen. Zukunftsrelevanz besitzen dann in erster Linie Fragen der zukünftigen Arbeits- und Lebensgestaltung.

Hieraus ergibt sich eine andere Gewichtung der Unterrichtsinhalte und eine Umstrukturierung der Unterrichtsorganisation in der AST. Dieses gilt durchgängig für alle Unterrichtsfächer. Die Umsetzung lebensrelevanter Inhalte scheint zudem am besten in projektorientierter Arbeit möglich zu sein. Hierzu werden an einem Nachmittag und einem ganzen Schultag die Klassenverbände der letzten drei Jahrgänge aufgelöst. Die Schülerinnen werden in dieser Zeit jeweils für die Dauer eines Schuljahres in einem der folgenden Abschlussstufen-Projekte gefördert:

  • Selbstversorgung
  • Freizeit / Kommunikation
  • Technik / Garten
  • Angebote für Schwerstbehinderte

In diesen Projekten finden sich Inhalte, durch welche die nachschulische Situation der Schülerinnen im Wesentlichen gekennzeichnet ist. Vorrangiges Förderziel ist die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Dabei werden insbesondere die folgenden Schlüsselqualifikationen vermittelt:

  • Kommunikationskompetenz
  • Ausdauer
  • Selbstverantwortung
  • Selbstständigkeit
  • Gruppenfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Selbsteinschätzung
  • Zuverlässigkeit
  • Sorgfalt und Genauigkeit

Schwerstbehinderte Schülerinnen sollen sich in der Abschlussstufe an veränderte räumliche Situationen und fremde Bezugspersonen gewöhnen. Dies geschieht durch die Auflösung fester Tagesabläufe des Klassenverbandes in den Projektgruppen. Mit einer entsprechenden Betreuung sind eine aktive Einbindung in die Tätigkeiten der Gruppen aber auch Rückzugsmöglichkeiten bei "Bedarf" möglich. Die individuellen Förderprogramme, wie z. B. Bewegungsangebote oder Essenstraining sind auch am Projekttag gewährleistet.

Zur intensiven Vorbereitung auf das Arbeitsleben gehört ein dreiwöchiges Schülerinnenbetriebspraktikum im vorletzten Schulbesuchsjahr. In der Regel findet dieses Praktikum in der zuständigen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) statt. Das Praktikum wird im Unterricht intensiv vor- und nachbereitet. Das Klassenteam gewährleistet durch Besuche in den Werkstätten eine notwendige Praktikumsbetreuung. Die enge Kooperation mit den WfbM auch im Vorfeld sorgt für einen reibungslosen Praktikumsablauf. Vor Beginn des Praktikums stellen sich die Schülerinnen und Schülerinnen mit ihren Eltern in den zuständigen Werkstätten vor. In der letzten Praktikumswoche findet ein Abschlussgespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin, weiteren Beteiligten in der Werkstatt sowie auch der Eltern und Lehrerinnen statt.

Wo es im Einzelfall möglich und sinnvoll erscheint, ist auch ein zweites Praktikum z. B. auf dem freien Arbeitsmarkt denkbar. Grundsätzlich findet eine intensive Beratung der Schülerinnen und deren Eltern durch die Lehrkräfte, dem Reha - Berater der Arbeitsagentur und evtl. auch durch den Integrationsfachdienst statt. (Entsprechende Anschriften finden sich im Anhang.)

Schülerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Schulpflicht erfüllt haben, verlassen die Schule zum Ende des Schuljahres. In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Schulpflicht möglich. Als zukünftige Erweiterung des Förderangebotes planen wir die Durchführung eines externen Wohntrainings in Zusammenarbeit mit „Mach mit e.V.“. Die Pläne dafür sind schon ausgearbeitet; dem gemeinnützigen Verein mangelt es "nur" noch an einem geeigneten Haus / bzw. einer geeigneten Wohnung.